Hintergründe zum gesetzlichen Rahmen

Bildungsveranstaltungen, Bildungsurlaub, Weiterbildung und Bildungsscheck

1. Bildungsveranstaltungen

 

Das IBB ist eine anerkannte Weiterbildungseinrichtung nach dem allgemeinen Weiterbildungsgesetz NRW (WbG). In der Regel sind unsere Seminare und Fahrten anerkannte Bildungsveranstaltungen im Rahmen des WbG und dienen z. B. der beruflichen Fort – und Weiterbildung und der politischen Bildung.

 

 

2. Bildungsurlaub

 

Besonders gekennzeichnet sind Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz NRW (AWbG), bekannt als „Bildungsurlaub“, für die Sie 5 Tage pro Jahr Freistellung (ggf. Zusammenfassung des Anspruchs von 2 Jahren auf 10 Tage) vom Arbeitgeber per Gesetz erhalten können. Voraussetzung für diesen Rechtsanspruch ist ein Programm nach den Richtlinien des AWbG, das Sie zu den ausdrücklich als Bildungsurlaub gekennzeichneten Veranstaltungen von uns erhalten können. Der Werbe- Informationsflyer des IBB reicht dafür übrigens nicht aus.  

 

 

Bitte beachten Sie:

 

Die Gewährung von Bildungsurlaub ist Ländersache und daher unterschiedlich geregelt.

 

 

Für NRW gilt:

 

Auslandsfahrten in an NRW unmittelbar angrenzende Nachbarländer (NL, Belgien), zum Sitz des Europäischen Parlaments oder an Orte von Gedenkstätten oder andere Gedächtnisorte zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus (meist Polen, Tschechische Republik) können anerkannt werden.

 

Alle anderen Auslandsfahrten und  Auslandseminare inklusive  Sprachkurse werden in NRW grundsätzlich nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Daher besteht für solche Seminare und Fahrten kein Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber. 

 

Hier bleibt aber, wie bei allen als allgemeine Weiterbildung anerkannten Bildungsveranstaltungen (siehe Punkt 1) der Weg, beim Arbeitgeber eine Fortbildung zu beantragen und ggf. einen Zuschuss oder Freistellung auf freiwilliger Basis zu erhalten.

 

Das Land Hessen erkennt - ohne zusätzlichen Antrag AWbG – Veranstaltungen aus NRW an. Für Beamte gelten Sonderregelungen.

 

 

3.Bildungsscheck

 

In NRW gibt es das Instrument  „Bildungsscheck NRW“: Für anerkannte Bildungsmaßnahmen nach WbG oder AWbG können Arbeitnehmer einmal in 2 Jahren einen finanziellen Zuschuss für berufliche Weiterbildung erhalten. Beantragen können dies Mitarbeitende in nicht- öffentlichen Einrichtungen (u. U. auch eingetragene Vereine) und Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch BerufsrückkehrerInnen, PraktikantInnen  und  ExistenzgründerInnen. Auch Betriebe können betriebsinterne Fort- und Weiterbildungen für eine bestimmte  Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  z. B. für  In-house-Schulungen beantragen. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte der Kosten der Weiterbildung, maximal jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Pro Teilnehmer kann ein Bildungsscheck ausgestellt werden. Der Bildungsscheck muss vor Anmeldung bzw. vor Einzahlung der Teilnahmegebühren bei einer Beratungsstelle in Ihrer Region unter Vorlage eines Programms beantragt werden.

 

 

Für die Übersendung von Programmen und Teilnahmebescheinigungen wenden Sie sich bitte an unserer Büro unter der Rufnummer 0231-952096-0.

 

 

Hier finden Sie die  Gesetze:   

 

Downloads : AWbG  (Bildungsurlaub)     WBG (Bildungsveranstaltungen)

 

 

Hier finden Sie weitere Informationen über die genauen  gesetzlichen Bestimmungen und zum Antragsverfahren:

 

www.bildungsscheck.com

 

Schnell zum Ziel

Das Förderprogramm ewoca³ geht in die zweite Phase ... Mehr...

25 Jahre nach Tschernobyl. mehr...

Die Zukunftswerkstatt in Minsk mehr...

fokus: Fortbildungen zur kultursensiblen Öffnung... mehr...

 

Seit 26 Jahren im Programm: Studienfahrten "Auschwitz mit eigenen Augen ..." mehr

Dialog mit der Türkei ...mehr

IBB "Johannes Rau" Minsk
mehr...

Geschichtswerkstatt Minsk
mehr...

Förderprogramm Belarus
mehr...

Partnerschaftskonferenz 2011 in Minsk mehr...

Arbeitsschwerpunkte und Projekte mehr ...

Die Zeitschrift Belarus Perspektiven... mehr 

 

Das Europäische Tschernobyl - Netzwerk mehr...