Hintergründe zum gesetzlichen RahmenBildungsveranstaltungen, Bildungsurlaub, Weiterbildung und Bildungsscheck1. Bildungsveranstaltungen
Das IBB ist eine anerkannte Weiterbildungseinrichtung nach dem allgemeinen Weiterbildungsgesetz NRW (WbG). In der Regel sind unsere Seminare und Fahrten anerkannte Bildungsveranstaltungen im Rahmen des WbG und dienen z. B. der beruflichen Fort – und Weiterbildung und der politischen Bildung.
2. Bildungsurlaub
Besonders gekennzeichnet sind Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetz NRW (AWbG), bekannt als „Bildungsurlaub“, für die Sie 5 Tage pro Jahr Freistellung (ggf. Zusammenfassung des Anspruchs von 2 Jahren auf 10 Tage) vom Arbeitgeber per Gesetz erhalten können. Voraussetzung für diesen Rechtsanspruch ist ein Programm nach den Richtlinien des AWbG, das Sie zu den ausdrücklich als Bildungsurlaub gekennzeichneten Veranstaltungen von uns erhalten können. Der Werbe- Informationsflyer des IBB reicht dafür übrigens nicht aus.
Bitte beachten Sie:
Die Gewährung von Bildungsurlaub ist Ländersache und daher unterschiedlich geregelt.
Für NRW gilt:
Auslandsfahrten in an NRW unmittelbar angrenzende Nachbarländer (NL, Belgien), zum Sitz des Europäischen Parlaments oder an Orte von Gedenkstätten oder andere Gedächtnisorte zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus (meist Polen, Tschechische Republik) können anerkannt werden.
Alle anderen Auslandsfahrten und Auslandseminare inklusive Sprachkurse werden in NRW grundsätzlich nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Daher besteht für solche Seminare und Fahrten kein Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber.
Hier bleibt aber, wie bei allen als allgemeine Weiterbildung anerkannten Bildungsveranstaltungen (siehe Punkt 1) der Weg, beim Arbeitgeber eine Fortbildung zu beantragen und ggf. einen Zuschuss oder Freistellung auf freiwilliger Basis zu erhalten.
Das Land Hessen erkennt - ohne zusätzlichen Antrag AWbG – Veranstaltungen aus NRW an. Für Beamte gelten Sonderregelungen.
3.Bildungsscheck
In NRW gibt es das Instrument „Bildungsscheck NRW“: Für anerkannte Bildungsmaßnahmen nach WbG oder AWbG können Arbeitnehmer einmal in 2 Jahren einen finanziellen Zuschuss für berufliche Weiterbildung erhalten. Beantragen können dies Mitarbeitende in nicht- öffentlichen Einrichtungen (u. U. auch eingetragene Vereine) und Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch BerufsrückkehrerInnen, PraktikantInnen und ExistenzgründerInnen. Auch Betriebe können betriebsinterne Fort- und Weiterbildungen für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern z. B. für In-house-Schulungen beantragen. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte der Kosten der Weiterbildung, maximal jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Pro Teilnehmer kann ein Bildungsscheck ausgestellt werden. Der Bildungsscheck muss vor Anmeldung bzw. vor Einzahlung der Teilnahmegebühren bei einer Beratungsstelle in Ihrer Region unter Vorlage eines Programms beantragt werden.
Für die Übersendung von Programmen und Teilnahmebescheinigungen wenden Sie sich bitte an unserer Büro unter der Rufnummer 0231-952096-0.
Hier finden Sie die Gesetze:
Downloads : AWbG (Bildungsurlaub) WBG (Bildungsveranstaltungen)
Hier finden Sie weitere Informationen über die genauen gesetzlichen Bestimmungen und zum Antragsverfahren:
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