Wer kann einen Antrag stellen?
Der Antragsteller und sein(e) Partner sollten nichtstaatliche, gemeinnützige Organisationen sein, die belarussische Organisation muss dabei offiziell registriert sein. Die Kooperation mit belarussischen Behörden und staatlichen Einrichtungen ist ausdrücklich erwünscht, wobei belarussische Behörden nur gemeinsam mit einer belarussischen NGO als Projektpartner auftreten können.
Grundsätzlich kann ein Antrag von dem belarussischen oder deutschen Projektpartner eingereicht werden. Der Antrag muss in deutscher Sprache abgefasst werden.
Was wird gefördert?
Finanziell unterstützt werden Projekte, die modellhafte und innovative Methoden, Technologien und Problemlösungsansätze in den vier Schwerpunktbereichen Bildung, Soziales, Energieeinsparung/Umwelt und KMU aufweisen. Die Projekte übertragen entsprechendes Know-How an belarussische Nichtregierungsorganisationen und ermöglichen die Realisierung des Vorhabens durch Experteneinsatz, die Durchführung von Seminaren, Schulungsveranstaltungen u.ä. Eine direkte Finanzierung von Investitionsvorhaben, Existenzgründungen und ähnliches ist nicht möglich.
Gefördert werden bilaterale Kleinprojekte in einer Höhe bis max. 15.000 Euro, sowie bilaterale Großprojekte mit einer Fördersumme von 40.000 bis 100.000 Euro. Antragsteller und Partner müssen gemeinsam einen Eigenanteil bei der Finanzierung des Projektes von 20% nachweisen, wobei auch ehrenamtlich geleistete Arbeit angerechnet werden kann. Details entnehmen Sie der Ausschreibung.
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass alle Antragsformulare wie auch die Förder- und Finanzrichtlinien aktualisiert wurden und damit jegliche Unterlagen der zurückliegenden Förderphase hinfällig sind.
Antragsschluss
10. Juli 2012
Bewilligungsentscheidung
voraussichtlich bis zum 15. September 2012
Projektstart
1. Oktober 2012