Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des IBB![]() 1. Anmeldung und Bestätigung 1. Anmeldung und Bestätigung![]() Ihre Anmeldung gilt dann als vertraglich verbindlich, wenn Sie unsere schriftliche Bestätigung erhalten haben. Von diesem Moment an besteht eine Zahlungspflicht. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind allein die Ausschreibung der Veranstaltung, die vorliegenden Teilnahmebedingungen und die schriftliche Anmeldebestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter bestimmten Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig. 2. ZahlungsbedingungenNach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Den Restbetrag müssen Sie unaufgefordert 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zahlen. 3. PreisänderungWir sind berechtigt, bei bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Preisänderung vorzunehmen, sofern zwischen der Anmeldebestätigung und dem vertraglich vorgesehenen Beginn der Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen. Solche Voraussetzungen sind z.B. Erhöhung von Beförderungstarifen, Kürzung öffentlicher Zuschüsse, Wechselkursänderungen und Leistungsänderungen aufgrund höherer Gewalt. Über nachträgliche Preisänderungen informieren wir Sie unverzüglich. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5% sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen ohne jede Zahlung vom Vertrag zurückzutreten. 4. Rücktritt des Kunden, ErsatzpersonSie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Vertrag zurück, machen wir folgenden pauschalen Ersatzanspruch geltend:
Wir können weitergehende Forderungen stellen, wenn unser Schaden nachweisbar die oben genannten Pauschalbeträge übersteigt. 5. TeilnehmerzahlDie Mindestteilnehmerzahl unserer Veranstaltungen beträgt 15 Teilnehmer, solange nicht andere Mindestteilnehmerzahlen in der Ausschreibung genannt sind. 6. Rücktritt durch das IBB6.1.
Sie erhalten von uns in solchen Fällen unverzüglich eine Rücktrittserklärung sowie die Erstattung aller geleisteter Zahlungen für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 7. Außergewöhnliche Umstände, höhere GewaltBei Erschwerung, Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhe, Streik, Kernkraftunfälle, Havarien, Entzug von Landerechten, Epidemien, Naturkatastrophen, Einstellung von Verkehrslinien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Vorfälle, sind sowohl wir als auch Sie berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so stellen wir lediglich die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung. Falls der Vertrag auch die Beförderung umfasst, ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen für eine Rückbeförderung. Eventuell entstehende Mehrkosten der Rückbeförderung haben beide Seiten je zur Hälfte zu tragen. Eventuelle Mehrkosten für andere Zwecke tragen Sie. 8. LeistungsumfangFür Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in unserer Ausschreibung, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung. 9. LeistungsänderungKann die Veranstaltung infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, Leistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zur ursprünglich gebuchten Leistung geringfügig und für Sie zumutbar sind. 10. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu verantwortenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. 11. Haftung und Haftungsbegrenzung11.1.
11.2. 12. Gewährleistungsansprüche12.1. 13. InsolvenzversicherungBei Veranstaltungen, die Reisedienstleistungen enthalten sind wir für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit versichert. Sie erhalten nach Ihrer Anzahlung eine Bürgschaftserklärung (Reisepreis-Sicherungsschein) unseres Versicherers zur Regulierung der Kosten für den Rücktransport bzw. der Erstattung ausgefallener Leistungen. Bei Gruppenveranstaltungen werden wir nach unserem Ermessen einen einzigen Reisepreis-Sicherungsschein für die gesamte Gruppen ausstellen. 14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen14.1. 15. Gesetzesgrundlagen, GerichtsstandDie Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns beruht auf den in Deutschland gültigen Gesetzen. Gerichtsstand ist Dortmund. 16. VeranstalterInternationales Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) Stand 03/2006 Schnell zum ZielInternationale Jugendbegegnungen... jetzt bewerben! Mehr... fokus²: Die Fortbildungen zur kultursensiblen Arbeit im Sozial- und Gesundheitswesen gehen in die zweite Phase mehr...
12. Jugendgipfel im Rahmen des Regionalen Weimarer Dreiecks...mehr Förderprogramm Belarus mehr... Aktionswochen für eine Zukunft nach Fukushima und Tschernobyl vom 22. bis 29. April 2012 mehr... Das Förderprogramm ewoca³ geht in die zweite Phase ... Mehr... Die Zukunftswerkstatt in Minsk mehr... Seit 26 Jahren im Programm: Studienfahrten "Auschwitz mit eigenen Augen ..." mehr Dialog mit der Türkei ...mehr IBB "Johannes Rau" Minsk Geschichtswerkstatt Minsk Partnerschaftskonferenz 2011 in Minsk mehr... Arbeitsschwerpunkte und Projekte mehr ... Die Zeitschrift Belarus Perspektiven... mehr
Das Europäische Tschernobyl - Netzwerk mehr... |