Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des IBB

1. Anmeldung und Bestätigung

Ihre Anmeldung gilt dann als vertraglich verbindlich, wenn Sie unsere schriftliche Bestätigung erhalten haben. Von diesem Moment an besteht eine Zahlungspflicht. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind allein die Ausschreibung der Veranstaltung, die vorliegenden Teilnahmebedingungen und die schriftliche Anmeldebestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter bestimmten Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.

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2. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Den Restbetrag müssen Sie unaufgefordert 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zahlen.

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3. Preisänderung

Wir sind berechtigt, bei bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Preisänderung vorzunehmen, sofern zwischen der Anmeldebestätigung und dem vertraglich vorgesehenen Beginn der Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen. Solche Voraussetzungen sind z.B. Erhöhung von Beförderungstarifen, Kürzung öffentlicher Zuschüsse, Wechselkursänderungen und Leistungsänderungen aufgrund höherer Gewalt. Über nachträgliche Preisänderungen informieren wir Sie unverzüglich. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5% sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen ohne jede Zahlung vom Vertrag zurückzutreten.
Eine nachträgliche Preisänderung ist nur bis zu 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

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4. Rücktritt des Kunden, Ersatzperson

Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Vertrag zurück, machen wir folgenden pauschalen Ersatzanspruch geltend:

  • bei einem Rücktritt bis zum 43. Tag vor Beginn der Veranstaltung 10% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 25,– €
  • bei einem Rücktritt vom 42. bis 22. Tag vor Beginn der Veranstaltung 20% des Gesamtpreises und
  • bei einem Rücktritt ab dem 21. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% des Gesamtpreises
  • bei einem Rücktritt ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung 70% des Gesamtpreises

Wir können weitergehende Forderungen stellen, wenn unser Schaden nachweisbar die oben genannten Pauschalbeträge übersteigt.
Erklären Sie Ihren Rücktritt erst am Tage des Beginns der Veranstaltung oder nehmen Sie ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung nicht an der Veranstaltung teil, sind Sie zur Zahlung des vollen Gesamtpreises verpflichtet.
Falls Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, weil Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub nach AWbG-NW oder den Sonderurlaub für Beamte nach den entsprechenden Sonderurlaubsverordnungen für Landes- und Bundesbeamte ablehnt, erheben wir nach umgehender Vorlage der schriftlichen Ablehnung lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25,– €.
Lassen Sie sich mit unserer Zustimmung durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,– € sowie eventuelle zusätzliche Gebühren z.B. für Visa oder für Namensänderungen bei Fluglinien.

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5. Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl unserer Veranstaltungen beträgt 15 Teilnehmer, solange nicht andere Mindestteilnehmerzahlen in der Ausschreibung genannt sind.

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6. Rücktritt durch das IBB

6.1.
Wir können eine Veranstaltung bis zu 2 Wochen vor deren ursprünglich geplanten Beginn absagen, wenn

  • die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
    bzw. unterschritten wird oder
  • in der Ausschreibung genannte beantragte
    öffentliche Zuschüsse für die Veranstaltung nur
    teilweise oder überhaupt nicht bewilligt wurden.

Sie erhalten von uns in solchen Fällen unverzüglich eine Rücktrittserklärung sowie die Erstattung aller geleisteter Zahlungen für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.2.
Wir können ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Veranstaltung trotz Ermahnung nachhaltig stören.
Eine Erstattung erfolgt nicht.

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7. Außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt

Bei Erschwerung, Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhe, Streik, Kernkraftunfälle, Havarien, Entzug von Landerechten, Epidemien, Naturkatastrophen, Einstellung von Verkehrslinien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Vorfälle, sind sowohl wir als auch Sie berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so stellen wir lediglich die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung. Falls der Vertrag auch die Beförderung umfasst, ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen für eine Rückbeförderung. Eventuell entstehende Mehrkosten der Rückbeförderung haben beide Seiten je zur Hälfte zu tragen. Eventuelle Mehrkosten für andere Zwecke tragen Sie.
Wird die Veranstaltung unter diesen Voraussetzungen durchgeführt, ohne dass eine Kündigung erfolgt, sind Gewährleistungen und Schadenersatzansprüche wegen Leistungsstörungen durch höhere Gewalt ausgeschlossen.

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8. Leistungsumfang

Für Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in unserer Ausschreibung, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.
Zusätzliche Leistungen auf Ihren Wunsch gelten dann als verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Solche Leistungen und den notwendigen Organisationsaufwand stellen wir Ihnen separat in Rechnung.

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9. Leistungsänderung

Kann die Veranstaltung infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, Leistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zur ursprünglich gebuchten Leistung geringfügig und für Sie zumutbar sind.
Wir setzen Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis. Beeinträchtigen die Leistungsänderungen in erheblichem Maße den Charakter der Veranstaltung, bieten wir Ihnen den kostenlosen Rücktritt an.

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10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu verantwortenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

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11. Haftung und Haftungsbegrenzung

11.1.
Unsere Haftung ist in folgenden Fällen auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises beschränkt:

  • wenn Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich
    noch grob fahrlässig zugefügt wird und
  • wenn wir für einen Ihnen entstandenen
    Schaden allein wegen Verschuldens eines
    anderen Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2.
Wir haften nicht bei Leistungen, die wir als Fremdleistungen anderer lediglich zusätzlich an Sie vermitteln (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Sportveranstaltungen usw.).
11.3.
Ein Schadenersatzanspruch an uns ist auch immer dann begrenzt, wenn gesetzliche Vorschriften bzw. internationale Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen oder Beschränkungen der Schadensregulierung vorsehen.

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12. Gewährleistungsansprüche

12.1.
Werden Leistungen nicht vertragsgemäß von uns erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Preises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns den Mangel während der Veranstaltung anzuzeigen.
12.2.
Tritt ein Mangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel den Vertrag kündigen. Einer solchen Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist (z.B. Abwendung von Gefahren).
12.3.
Eine Mängelanzeige nimmt unsere Veranstaltungsleitung entgegen. Wenn diese wider Erwarten nicht erreichbar ist, nimmt unser Büro in Dortmund die Anzeige entgegen (Adresse siehe unten).
12.4.
Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Veranstaltung bei uns geltend gemacht werden. Später können solche Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden sind.
12.5.
Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach dem Ende der Veranstaltung.

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13. Insolvenzversicherung

Bei Veranstaltungen, die Reisedienstleistungen enthalten sind wir für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit versichert. Sie erhalten nach Ihrer Anzahlung eine Bürgschaftserklärung (Reisepreis-Sicherungsschein) unseres Versicherers zur Regulierung der Kosten für den Rücktransport bzw. der Erstattung ausgefallener Leistungen. Bei Gruppenveranstaltungen werden wir nach unserem Ermessen einen einzigen Reisepreis-Sicherungsschein für die gesamte Gruppen ausstellen.

Zuständig sind die
Ecclesia/Union/VMD Versicherungsdienste,
Klingenbergstr. 4, 32758 Detmold.

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14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

14.1.
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, sie sind die Folge schuldhafter Falschinformation unsererseits.
14.2.
Besondere in Ihrer Person begründete Umstände (ausländische Staatsangehörigkeit, doppelte Staatsangehörigkeit, Passeintragungen usw.) sind von uns nur zu beachten, wenn Sie uns rechtzeitig darauf hingewiesen haben.
14.3.
Wenn wir von Ihnen mit der Einholung von Visa beauftragt wurden, haften wir weder für deren rechtzeitige Erteilung durch die zuständige diplomatische Vertretung noch für deren rechtzeitige Zustellung.
14.4.
Wenn Sie an der Teilnahme an der Veranstaltung ganz oder teilweise gehindert sind, weil Sie eine der oben genannten Vorschriften nicht erfüllen oder Ihnen ein Visum nicht rechtzeitig erteilt wird, gelten ohne Ausnahme die Bestimmungen über Rücktritt bzw. Nicht-Teilnahme (Punkt 4).

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15. Gesetzesgrundlagen, Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns beruht auf den in Deutschland gültigen Gesetzen. Gerichtsstand ist Dortmund.

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16. Veranstalter

Internationales Bildungs- und Begegnungswerk (IBB)
Bornstr. 66
44145 Dortmund
Tel.: +49 231-95 20 96 0
Fax:+49 231-52 12 33
E-Mail: info@ibb-d.de

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Stand 03/2006

Sie können die Teilnahmebedingungen als PDF Datei herunterladen, um sie zu speichern oder auszudrucken.

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